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Rechtliche Grundlagen

Im Artikel 3 des Grundgesetzes („Gleichheit vor dem Gesetz“) ist festgehalten, dass  niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder wegen seiner Behinderung benachteiligt  werden darf. Nicht erwähnt wird hierbei das Alter. 

Derzeit gibt es in Deutschland noch kein explizites Anti-Diskriminierungsgesetz für ältere Beschäftigte. Bis zum Jahr 2006 muss die Bundesregierung allerdings die EU-Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die unter anderem im Artikel 6 die Benachteiligung aus Altersgründen gesetzlich verbietet, in nationales Recht umsetzen.

Beispiele aus der Rechtsprechnung